Steckenborn

Steckenborn (Gemeinde Simmerath) (Erstbezeugung a. 1505/06 Johan an dem Steckelboirn; a. 1581 ahn Steckelborn)

Auf der Höhe über dem Rurtal gelegen, von wo aus einige Bachtäler in östliche und südöstliche Richtung zur Rur verlaufen, ist Steckenborn nahe der Grenze des Feldgeleits vergleichsweise spät entstanden und noch später als eigene Dorfsiedlung wahrgenommen worden. Eine Steuerliste des Amtes Monjoye von a. 1551 rechnet den Thonis am Steckelborn zum Dorf Oberrollesbroich /Strauch und der Name Steckenborn taucht unter den Dörfern, die nach Landrecht (1516) zur Kallmühle gezwungen sind, noch nicht auf. Daraus folgt, dass wenigstens dieser Ortsbereich um die namengebende Quelle (mundartlich Búer ‚Born‘ zur Bezeichnung eines Fließgewässers gegenüber Pötz für einen gegrabenen Brunnen) längere Zeit als Teil von Strauch angesehen worden ist. Dem gegenüber ist im gleichen Text Woffelsbach im Tal (a. 1516 Wolffelssauwell) als eigenes Dorf gewertet. In den Rechnungen der Rent- und Forstmeister des Amtes Monjoye, die seit dem beginnenden 16. Jahrhundert einsetzen, sind dann hier und da  weitere Ortsteile namentlich genannt: a. 1507/08  Hesselscheit; a. 1574/75 Schiffenborn; a. 1597/98 auf der Helden. Noch in der Waldordnung von 1665 sind Schiefenborn, Höchelscheid und Helt als eigene Dörfer genannt. Am Ausgang des 18. Jahrhunderts ist auch der Name Schönenborn überliefert. Eine Dorfeinheit Steckenborn ist also ein vergleichsweise junges Gebilde (vgl. Rurberg). Dieser Befund bestätigt die auch anderweitig gemachte Beobachtung, dass es im Monschauer Land im Mittelalter und der frühen Neuzeit keine systematische, von oben gesteuerte Dorfsiedlung gegeben hat, sondern dass die kontinuierlich angelegten Rodungsflecken einzelner Familien oder Kleingruppen allmählich zu Dörfern zusammengewachsen sind.

Aufgrund der späten Entstehung hat Steckenborn von Anfang an zur Pfarrkirche Simmerath im „unteren Kirchspiel“ gehört. Von den seit den 40er Jahren des 16. Jahrhunderts im Amt auftretenden Täufern, die sich bevorzugt in der Nähe zur Rur aufgehalten haben, waren nach dem Verzeichnis der aus dem Amt geflohenen Täufer  von 1597/98 einige wenige in den Ortsteilen Schiffenborn, Held und Hechelscheidt ansässig. Eine 1700-1702 im Dorf erbaute Kapelle wurde vom Simmerather Pfarrer benediziert und erreichte ziemlich bald faktisch Pfarrrechte. Mit der französischen Einrichtung des ersten Bistums Aachen folgte 1804 die kirchenrechtliche Erhebung. Der 1905/06 erfolgte Kirchenneubau wurde 1907 geweiht (St. Apollonia). Wie in den anderen Dörfern östlich des Westwalls, die nach dem Halt des amerikanischen Vormarsches Ende September 1944 für mehrere Monate im Frontbereich des Kampfgeschehens lagen, wurde dieser Bau schon im gleichen Monat von deutschem Militär gesprengt; Wiederaufbau 1950/51. Als kirchliche Besonderheit der Gemeinde von Steckenborn ist die seit  1750 stattfindende, mehrtägige Fußwallfahrt nach Barweiler bei Adenau (Hocheifel) zu nennen.

Nach der preußischen Kommunalordnung von 1816 kam Steckenborn mit Strauch zu Kesternich, während das im allgemeinen eher auf Steckenborn orientierte Hechelscheidt mit Woffelsbach der Bürgermeisterei Dedenborn zugeordnet wurde. Diese Verbindung ist über die Bildung des Amtes Kesternich 1936 hinaus bis zum Aufgehen in der Gemeinde Simmerath (1972) bestehen geblieben.

Weiteres: siehe Strauch, Hechelscheidt

Literatur: G. Harzheim: 500 Jahre Steckenborn. Notizen aus der Geschichte, ML 34 (2006) S. 22-28; E. Neuß: Rodung und Siedlung im Monschauer Land im Mittelalter und der Frühen Neuzeit, ML 42 (2014) S. 42-59; G. Harzheim: Die Steckenborner Barweiler-Prozession, ML 25 (1997) S. 145-153; B. Läufer: Der Neubau der Pfarrkirche zu Steckenborn, ML 30 (2002) S. 73-81; Th. Schreiber: Kesternich, Steckenborn und Strauch im Spiegel amtlicher topographischer Karten, ML 29 (2001) S. 65-81