Huppenbroich

Huppenbroich  (Gemeinde Simmerath)  Erstbezeugung a. 1516 dat Hoypenbroich; a.1552 der Hoppembroech)

Ansichtskarte Tiefenbachtal von 1917

Das erste schriftliche Zeugnis für Huppenbroich findet sich im Monschauer Landrecht, wo das Dorf dem Bann der nahe gelegenen Mühle im Tiefenbachtal zugewiesen ist. Die Vorgängersiedlung Meysenbroich (s. dort) ist in dieser Quelle nicht mehr genannt. Huppenbroich selbst liegt wie Eicherscheid außerhalb der Grenzen des Feldgeleits und wird nicht lange vor a. 1500 entstanden sein.

Der Name ist analog den älteren Zusammensetzungen mit -broich im Feldgeleit gebildet, wobei das Grundwort auf das Sumpfgelände der verschiedenen Quellmulden zum Tiefenbachtal verweist. Der gelegentlich vorgeschlagene etymologische Anschluss an die Verwandten von nhd. Haufen (ahd. houf, mnd. hôp) setzt aber langes ô in der Basissilbe voraus, was aber nicht durch die Mundart und die Schriftbelege gestützt ist und deshalb ausscheidet. Allenfalls die einmalige Graphie <oy> im Erstbeleg könnte dafür sprechen. Außerdem wäre Lautverschiebung des germ. /p/ zu erwarten. Sofern dem Bestimmungswort tatsächlich ein Appellativ zugrunde liegt, kommen die Verwandten von nhd. Hopfen, mnd. hoppe für einen Anschluss in Frage. Ebenso gut aber kann wie bei den anderen –broich-Namen ein Personenname vorliegen, und zwar als Kurzform (Kontraktion) aus einem zweigliedrigen Namen wie Hugbald, Hugbert u.a., die als Hubbo, Huppo u.ä. vorkommen und der –n-Flexion angehören, wie das Fugenelement vor -broich ausweist.

Ehemalige Schule von Huppenbroich

Huppenbroich gehörte aufgrund seiner späten Gründung von Anfang an zur Pfarre Simmerath. Erst nach dem 2. Weltkrieg errichtete ein Kirchenbauverein eine Kapelle am Ort (Benediktion 1947, Patrozinium Christus König). Das Verzeichnis der geflohenen Täufer von 1597/98 nennt aus Huppenbroich 3 Paare, deutlich weniger als aus den Hauptorten des Täufertums – Kesternich und Dedenborn – mit Blick auf die kleine Siedlung jedoch eine beachtliche Anzahl.

In kommunaler Hinsicht war Huppenbroich seit 1816 mit Bickerath, Paustenbach, Witzerath und Rollesbroich der Bürgermeisterei Simmerath zugeordnet, unverändert bis zur Reform 1972.

Durch den Halt des amerikanischen Vormarsches Ende September 1944 geriet Huppenbroich mit den anderen Dörfern östlich des Westwalls für Monate in den  unmittelbaren Frontbereich und erlitt schwere Zerstörungen. Einige wenige Bewohner blieben allerdings bis zum Einrücken der Amerikaner am 30. Januar 1945 im Ort. Mitte März kehrten die ersten Evakuierten zurück.

Hofanlage in Huppenbroich vor 1945

Auf dem Gebiet von Huppenbroich lag der herzogliche Lehnshof Eicherscheid, der deutlich älter war als das Dorf Huppenbroich und dessen Grundbesitz höchst wahrscheinlich in die Gemarkung der Wüstung Meysenbroich hineinreichte. Es handelte sich um ein Manngut, das einen Berittenen zum herzoglichen Aufgebot zu stellen hatte. Es war zuerst in der Hand der Familie von der Hardt, die lange Zeit eine Reihe von Amtsträgern in der Jülicher Verwaltung des Amtes Monjoye gestellt hat (Forstmeister, Rentmeister, Schultheißen). Eine erste Verlehnung ist zu a. 1473 bezeugt an den an Peter von der Hardt.  Wenig später (a. 1475) ist eine Armenspende aus dem Ertrag dieses Hofes in Höhe von 25 Müdden Hafer erneuert worden, die in der zurückliegenden Zeit der Pfandverwaltungen des Amtes in Vergessenheit geraten war. Diese Einrichtung beruhte möglicherweise darauf, dass dadurch die Grundstücke des Hofes von den Zehntleistungen an das Marienstift in Aachen befreit wurden, die innerhalb des Feldgeleits lagen. 1551 kam der Hof in die Hand der Familie Heusch / Hoesch aus Kettenis, die zu dieser Zeit an mehreren Plätzen im  Monschauer und Schleidener Land in der Eisenproduktion tätig war. Der brandenburgische Oberst von Ketteler, von 1611 – 1622 als Amtmann eingesetzt, hatte einen Anteil erworben, der in der Folgezeit dem jeweiligen Amtmann verpfändet und verpachtet war. Nach 1729 ist der Hof endgültig aufgeteilt und in Teilen verkauft worden. Schließlich ist die ursprüngliche Hofstelle, die offenbar von einem Wassergraben umgeben war, aufgegeben worden. Sie ist als Wüstung im Gelände (registriertes Bodendenkmal) zu erkennen und wird auf einigen Karten als „Burg“ bezeichnet, ohne dass eine Wasserburg im eigentlichen Sinne vorgelegen hat. Die Benennung als „Maissenburg“ o.ä. nach einem angeblichen gleichnamigen Rittergeschlecht von Maissenburg ist abwegig. Die hier vermeintlich zugehörige Familie gehörte in Wirklichkeit in die luxemburgischen Ardennen.

Fortsetzer eines Teilkomplexes aus dem Lehnshof ist der in größerer Nähe zum Dorf gelegene Hof, der aus dem Besitz der Familie de Berghes, die den letzten Schultheißen und Amtsverwalter der vorfranzösischen Zeit stellte, im Jahr 1874 an die Familie Kessel übergegangen ist.

Weiteres: s. Meysenbroich, Eicherscheid

Literatur: H.  Steinröx: Höfe – Mühlen – Schiefersteine. Aufsätze zur Geschichte des Monschauer Landes, Monschau 1994; darin: Zum Lehnshof Eicherscheid, S. 225-228; Zur Geschichte einiger Mühlen im Monschauer Land, S. 281-324, bes. 283-290; J. Kaulard: Der Lehnshof Eicherscheid, EHV 15 (1940) S. 161-176 [mit Vorsicht zu benutzen!]; F. Cores: Die Flurnamen des Gemarkungen Eicherscheid, Hammer und Huppenbroich. Ein Beitrag zur geschichtlichen Auswertung der Flurnamen, Bonn 1940; A. Heusch: Geschichte der Familie Heusch, Aachen 1909; G. Keutgen-Bartosch: Der Bau der Huppenbroicher Kapelle, ML 43 (2015) S. 80-89